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Nicht - interaktive Dienste (Webradio und Web-TV)
Das Internet bietet viele Möglichkeiten. Insbesondere Musik wird heutzutage zunehmend in digitalen Netzen eingesetzt, wie z.B. in Webradios und im Web-TV. Für diese Nutzung haben die Urheber, Interpreten und andere Rechteinhaber einen Anspruch auf angemessenes Entgelt (Tantiemen).
Was ist zu beachten, wenn man ein Webradio bzw. Web-TV betreiben möchte?
Wenn Sie Musik in Ihrem Webradio bzw. Web-TV verwenden wollen, ist vorher eine entgeltliche Nutzungsbewilligung (Lizenz) von der AKM zu erwerben.
Was versteht man unter nicht-interaktiven Diensten (Webcasting, Simulcasting)?
Bei Webcasting handelt es sich um die Sendung eines vorgestalteten Programms im Internet, wobei dieses Programm speziell für dieses Medium (Internet) generiert wird. Unter Simulcasting versteht man die zeitgleiche, vollständige und unveränderte Weiterleitung eines terrestrisch (d.h. über Antennen) oder via Satellit oder mittels Kabel ausgestrahlten Radio- bzw. Fernsehprogramms im Internet. Webcasting und Simulcasting beziehen sich sowohl auf Webradio als auch Web-TV Dienste.
Das Programm selbst hat keine interaktiven Funktionen, d.h. der Hörer kann das laufende, vorgestaltete Programm nur ein- bzw. ausschalten. Ein interaktives Eingreifen in die Programmgestaltung ist nicht möglich.
Das Programm wird hierbei zum ausschließlichen Anhören (Streaming, Datenstrom in Echtzeit) angeboten.
Nicht-interaktive Dienste fallen unter das Senderecht. Das Senderecht der musikalischen Urheber und Musikverleger wird von der AKM wahrgenommen.
Welche Rechte zu erwerben sind
Neben dem Senderecht der Urheber (siehe oben) werden bei Online-Nutzungen auch das Vervielfältigungsrecht der Urheber und Verwertungsrechte der Leistungsschutzberechtigten berührt.
Vervielfältigungsrecht Das Vervielfältigungsrecht umfasst Vervielfältigungen „gleichviel in welchem Verfahren, in welcher Menge und ob vorübergehend oder dauerhaft".
Vor jeder Online-Nutzung finden bereits vorausgehende Vervielfältigungen statt; so z.B. die Umwandlung von Ton-/Bildaufnahmen in ein digitales Dateiformat (Mp3, etc.) oder die Speicherung am Server. Bei der Online-Nutzung selbst findet eine Vielzahl von Vorgängen statt, die Vervielfältigungen darstellen.
Das (mechanische) Vervielfältigungsrecht der musikalischen Urheber und Musikverleger wird von der austro mechana wahrgenommen.
Leistungsschutzrechte Neben den Urhebern haben auch andere Personen Rechte und Tantiemenansprüche. Zu diesen so genannten Leistungsschutzberechtigten gehören ausübende Künstler (Interpreten) und Tonträgerhersteller.
Leistungsschutzrechte sind immer dann betroffen, wenn Sie eine bereits vorhandene (z.B. CD-) Aufnahme eines Musikwerkes verwenden wollen.
Zum Erwerb der Leistungsschutzrechte (Senderecht, Vervielfältigungsrecht) der musikalischen Interpreten und Tonträgerhersteller wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Tonträgerhersteller.
Weitere Informationen: Leistungsschutzgesellschaft (LSG), www.lsg.at bzw. www.ifpi.at , Mail: ifpi ifpi.at ,Telefon: +43 (1) 535 60 35
Achtung! Für manche Online-Nutzungen ist aufgrund des Urheberpersönlichkeits- rechtes zusätzlich das Synchronisations– bzw. Herstellungsrecht bzw. das Bearbeitungsrecht zu erwerben. Dies ist z.B. erforderlich, wenn das Werk nicht originalgetreu (z.B. gekürzt) wiedergegeben wird, Musik mit anderen Werkgattungen (z.B. Filmwerke, Videos,…) verbunden wird oder wenn das Werk beispielsweise für weltanschauliche, politische oderWerbezwecke oder für die Untermalung erotischer Inhalte verwendet werden soll. Die Zu- stimmung ist vom Urheber bzw. bei verlegten Werken vom jeweiligen Verlag einzuholen.
Darüber hinaus sind ggf. natürlich auch die Urheber- und Leistungs- schutzrechte anderer Werkgattungen (z.B. Filmwerke, Lichtbildwerke, Sprachwerke) zu berücksichtigen und die entsprechenden Nutzungs-bewilligungen einzuholen.
Wie kommt man zu der erforderlichen Nutzungsbewilligung?
AKM und austro mechana gehen im Sinne des Diensteanbieters Hand in Hand vor. Daher können Sie für Ihr geplantes Projekt sowohl die die Senderechte (AKM) als auch die (mechanischen) Vervielfältigungsrechte (austro mechana) aus einer Hand erwerben.
Zur Berechnung des Nutzungsentgelts für Ihr konkretes Projekt benötigen wir einige Angaben, die Sie uns per E-mail, Fax oder Post zusenden können. Bitte vergessen Sie nicht, auch Ihre Anschrift und E-mail-Adresse anzugeben.
• Name des Webradios bzw. Web-TVs • Domain bzw. URL, unter welcher der Dienst angeboten werden soll • Gibt es Einnahmen, die durch den Dienst generiert werden (z.B. durch Werbung)? • Maximalanzahl der technisch gleichzeitig möglichen Empfänger / Hörer (bandbreitenbedingt) • Musikanteil im Gesamtprogramm • Anzahl der Kanäle (Programme) • Firmenwortlaut bzw. Name mit Rechnungsadresse • Bei Firmen die Firmenbuchnummer, bei Privatpersonen das Geburtsdatum • Den geplanten Sendestart
Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen, damit Sie Ihr Webprojekt schnellstmöglich umsetzen können.
Wer ist die AKM und was tut sie?
AKM und austro mechana verwalten in Österreich kollektiv und treuhändig die Rechte in- und ausländischer musikalischer Urheber (Komponisten, Textdichter) und Musikverleger. Während die AKM die Aufführungs-rechte,Senderechte und Zurverfügungstellungsrechte dieser wahrnimmt, verwaltet die austro mechana für denselben Personenkreis Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte auf Ton- und Bildtonträgern. Bei beiden Gesellschaften werden die Einnahmen nach festen Regeln an die Urheber und Verleger abgerechnet; AKM und austro mechana verbleibt kein Gewinn.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Ich betreibe mein Webradio als Hobby. Ich verdiene nichts dabei. Auch wenn Sie kein kommerzielles Webradio betreiben, nutzen Sie als Webradio-Betreiber Musik. Selbstverständlich wird bei der Berechnung des Lizenzentgelts berücksichtigt, ob es sich um einen kommerziellen oder einen nicht-kommerziellen Dienst handelt.
Ich habe mir die Musik (CDs, etc.) selbst gekauft. Mit dem Kauf der Musik dürfen sie diese im privaten Rahmen nutzen. Die Nutzung der Musik im Internet ist damit nicht abgegolten. Bei der AKM können Sie die erforderlichen Rechte erwerben, um die Musik auch für Ihr Webprojekt nutzen zu dürfen.
Die Webradio-Hörer können die Lieder ja nicht downloaden / speichern / brennen sondern nur anhören. Auch wenn Musik „nur" zum bloßen Anhören (im sog. Streaming - Verfahren) angeboten wird, wird sie von Ihnen als Webradio-Betreiber genutzt. Wer immer Musik im Internet anbietet, braucht eine entgeltliche Nutzungsbewilligung.
Ich spiele ja nicht das ganze Stück sondern nur einen kleinen Ausschnitt. Das Erfordernis des Erwerbs einer Nutzungsbewilligung ist unabhängig von der Länge der genutzten Werke.
Andere Nutzungsarten
Wollen Sie Musik in einer anderen Form online einsetzen, – z.B. Audio-on-Demand mit oder ohne Downloadmöglichkeit, gegen Entgelt oder unentgeltlich, Website mit Hintergrundmusik bzw. Musik im Intro, etc. –nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir informieren Sie gerne.
Kontakt
Franz Fröhlich MA Geschäftsbereich Lizenzen Fachbereich Online
AKM Baumannstraße 10, 1030 Wien
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Gerhard Neunteufl Lizenzen Audiovision & Online austro mechana Baumannstraße 10, 1030 Wien T +43 (1) 717 87 - 700 F +43 (1) 712 71 - 36 E gerhard.neunteufl aume.at I www.aume.at |