VeranstalterMusikgruppenWas ist das Veranstalterweb?Kontakt & ImpressumOnline AnmeldungEditor
 
 

 

AKM-Entgeltpflicht

  Übersicht  

 

Entscheidend für die im Urheberrechtsgesetz normierte Entgeltpflicht ist immer wieder die Frage:

 

Wann ist eine Aufführung öffentlich ?

 

Öffentlich ist eine Aufführung immer dann, wenn der Zutritt im wesentlichen jedermann freisteht, die Aufführung also nicht von vornherein auf einen in sich geschlossenen, nach außen begrenzten Kreis von TeilnehmerInnen abgestimmt ist. Öffentlich ist eine Veranstaltung auch dann, wenn die Veranstaltung zwar nicht allgemein zugänglich, der Teilnehmerkreis aber nicht durch solche Beziehungen verbunden ist, die seine Zusammenkunft als eine solche der Privatsphäre erscheinen lassen. Öffentlichkeit ist demnach auch überall dort gegeben, wo eine Aufführung im Rahmen eines gewerblichen Betriebes mit fluktuierendem Publikum (Gaststätten, Kaffeehäuser usw.) stattfindet.

 

Wann ist eine Aufführung privat ?

 

Nicht öffentlich – und daher nicht anmeldepflichtig bei der AKM – sind Feiern privaten Charakters.

In der „Privatsphäre" findet eine Aufführung statt, wenn der Kreis der TeilnehmerInnen durch ein persönliches Band verbunden und durch wechselseitige Beziehungen untereinander oder zum Veranstalter nach außen hin abgegrenzt ist. Die Unterscheidung zwischen öffentlicher und privater Aufführung kann aber immer nur im Einzelfall unter Berücksichtigung der TeilnehmerInnenzahl, des Ausmaßes der persönlichen Beziehungen sowie des Zwecks des Zusammenkommens beurteilt werden.

 

Musikaufführung bei einer Hochzeitsfeier ist AKM-frei

 

In einem vom Veranstalterverband Österreich geführten Musterprozess hat der Oberste Gerichtshof (OGH) 1998 entschieden, dass eine Hochzeitsfeier in einem Gasthaus mit 120 geladenen Gästen aus dem Kreis der Verwandten, Bekannten, NachbarInnen und BerufskollegInnen des Brautpaares als private Veranstaltung zu sehen ist und somit die Musik bei einer Hochzeitsfeier gegenüber der AKM nicht bewilligungs- und entgeltpflichtig ist.

Der OGH hat in seiner Entscheidung weiters ausgeführt, dass, selbst wenn andere Personen als die Hochzeitsgäste im Gasthaus die Musik hören können, dennoch von einer privaten Wiedergabe auszugehen ist und keine öffentliche Musikaufführung vorliegt.

VeranstalterWeb.at ist eine Initiative des VeranstalterVerbandes Österreich zur Kommunikationsförderung zwischen Veranstaltern und Musikschaffenden. Bitte beachten Sie unsere Benutzerhinweise.

© WebDesign by Artware Multimedia, generated with Constructioner WebTechnology.

SKY Sportsbar
SKY schützt seine treuen Sportsbar-Abonnenten

[
mehr]
..................................

Veranstalterpreis 2009
Julischka Politzky

[
mehr]
..................................

AKM-Entgeltpflicht
Wann ist eine Aufführung öffentlich?

[
mehr]
..................................

KV-Abschluss Musiker 1,95%


[
mehr]
..................................

Praxiskommentar Urheberrecht
Urheber.recht systematischer kommentar zum urheberrechtsgesetz

[
mehr]
..................................

Wast ist zu beachten bei
Webradio und Web-TV

[
mehr]
..................................

Mehr Umsatz mit Sky!
Das Musikprogramm für jeden Geschmack

[
mehr]
..................................

Warum muss ich AKM bezahlen?


[
mehr]
..................................

Kopie und Copyright
Beim Abspielen von Musik im Betrieb kommt es auf die legale Quelle an

[
mehr]
..................................

 
Veranstalterverband: Ihr Partner für Musik in ÖsterreichProjekt Pop!Österreichischer MusikfondsMusikergilde